Erforderliche Papiere:
- Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum
- ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild
- für mehrmaliges Geschäftsvisum bis zu 1 Jahr eine Einladung (im Original) von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China
- für Arbeitsvisum noch eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China
- ein Aidstest für einen Aufenthalt länger als 6 Monate
Visumgebühr (per Verrechnungsscheck oder Bargeld):
- für deutsche Staatsbürger:
ein einmaliges Visum | pro Person 30.- DM |
ein zweima1iges Visum | pro Person 50.- DM |
ein mehrmaliges Visum für 6 Monaten | pro Person 70.- DM |
ein mehrmaliges Visum für 1 Jahr | pro Person 100.- DM |
- Passinhaber, der keine deutsche Staatsangehörigkeit hat:
ein einmaliges Visum | pro Person 60.- DM |
ein zweima1iges Visum | pro Person 90.- DM |
ein mehrmaliges Visum für 6 Monaten | pro Person 120.- DM |
ein mehrmaliges Visum für 1 Jahr | pro Person 180.- DM |
- Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag:(Annahme nur bis 11:00) | pro Person 60.- DM |
Innerhalb von 2 Tagen: | pro Person 40,- DM |
(Normalerweise kann das Visum in 4 Arbeitstagen abgeholt werden.)
Die erforderlichen Papiere können frühesten 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
Alle Papier müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht werden bzw. abgeholt werden. Die Beantragung per Post ist nicht möglich.
Touristisches:
Für Touristen ist nur ein- oder zweimaliges Einreisevisum bis zu 3 Monaten möglich. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in die VR China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.
Für eine Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China kann nur Gruppenvisum beantragt werden.
Sonstiges: Zur Anforderung von Antragsformularen wird gebeten, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Das Formular darf kopiert werden
Bei Nichtbeachtung dieses Merkblattes müssen Sie mit Verzögerungen und zusätzlichen Kosten rechnen.
Zuständig Behörden für Visum:
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Botschaft der VR China:
Märkischer Ufer 54
10179 Berlin
Bürozeit der Konsularabteilung: Mo.- Fr. 9:00-12:00
Tel: 030-27588-0
Fax: 030-27588221
(Telefonisch ist die Visastelle nur am Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 16:30 erreichbar.)
-
Außenstelle der Botschaft der VR China in Bonn
Kurfürstenallee 12
53177 Bonn
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
Tel: 0228-955980
Fax: 0228-362350
-
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268
22605 Hamburg
(Konsularbezirk: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
Tel: 040-826975/ 82276018
Fax: 040-82276022
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Generalkonsulat der VR China in München
Roman Str. 107
80639 München
(Konsularbezirk: Bundesland Bayern)
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
Tel: 089-17301612
Fax: 089-17301619
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