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Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visum für China

Einreisedokumente und China-Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China benötigen Deutsche, alle EU-Staatsbürger sowie schweizer Staatsbürger

  • einen Reisepass, der noch mind. 6 Monate über das vertraglich vereinbarte Reiseende hinaus gültig sein muss, und
  • ein Touristen-Visum.

Die Reise nach Hongkong ist für deutsche Staatsbürger visumfrei; Staatsbürger anderer Nationalitäten sollten sich vor der Abreise beim zuständigen Konsulat erkundigen.

Für Tibet benötigen Sie neben einem China-Visum zusätzlich eine Einreisegenehmigung, die durch uns beantragt wird.

 

Besorgung des Chinavisums für Gäste in Deutschland

Für Gäste, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, übernehmen wir gerne die Beantragung des Einzelvisums gegen Gebühren. Hierfür benötigen wir

  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
  • ein Passfoto und
  • Ihren originalen Reisepass, der mind. 6 Monate über das vertraglich vereinbarte Reiseende hinaus gültig sein muss.

Das Antragsformular und weitere Informationen werden wir Ihnen auf Wunsch oder mit der Reisebestätigung zuschicken. Sie können das Antragsformular für Touristvisum (V.2011A)  auch hier direkt über Internet unterladen:

Wenn Sie in China arbeiten, studieren oder von in Ihrem Reisepass eingtragener(n) Person(en) begleitet werden, oder Sie stellen den Visumantrag in einem anderen Land als dem, dessen Staatsangehörige(r) Sie gegenwärtig sind, müssen Sie das ZUSÄTZLICHE Antragsformular (V.2011B) noch ausfüllen:

 

Visabeschaffung für Gäste mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands

Gäste mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen sich das Visum bei der zuständigen chinesischen Botschaft in dem jeweiligen Land selber besorgen.

 

Haftungsausschluss

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflicht schuldhaft verletzt haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gegen zu Ihren Lasten.